Schriftlicher Einspruch gegen den Rechnungsposten (und nur diesen!)
Einzugsermächtigung vorsichtshalber gekündigt
Abbuchung des strittigen Betrags von meinem Konto storniert
Zeitgleich Telekom-Rechnungsbetrag abzüglich des strittigen Betrags (und MwSt.!!!) überwiesen
Alles bei der Telekom normalisiert, Rechnungsstellung wurde von der Telekom an Talkline zurückverwiesen
Hat mehrere Mahnungen geschickt, habe jedes Mal Einspruch eingelegt, Verweis auf Strafanzeige
Talkline ist nicht auf meine Argumentation eingegangen, hat sich wiederholt.
Bei einer der letzten Mahnungen: bisherigen Schriftverkehr als Anhang per Einschreiben/Rückschein geschickt.
Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens
Antwort, daß ich nicht ohne gerichtliche Klärung zahlen werde, Verweis auf Strafanzeige (11.10.2002)
Erneute Zahlungsaufforderung, jedoch aus der Rechtsabteilung von Talkline. Talkline hat versucht, über eine fehlerfreie Software von SAP zu argumentieren. Diese Argumentation dient nur der Einschüchterung und hat nicht mit der Argumentation zu tun, daß kein Vertrag bei Verbindungsherstellung zustande gekommen ist.
Antwort, daß ich nicht ohne gerichtliche Klärung zahlen werde
Am 10.07.2003 kam der erwartete Mahnbescheid, dem ich sofort widersprochen habe.
Im Mahnbescheid steht, daß die Forderung seit dem 26.06.2003 an den Antragsteller (intrum justitia)
abgetreten bzw. auf ihn übergegangen ist. Erläuterungen dazu wurden im
Teltarif.de-Formum erläutert.
Dort steht auch, daß man das Recht hat, die Durchführung des Hauptverfahrens zu erwingen:
"Übrigens könnt ihr auch - selbst wenn Talkline im Anschluß an einen
Widerspruch gegen den Mahnbescheid keine Klage erhebt -
die Durchführung des Hauptverfahrens erzwingen (§ 696 I 1 ZPO).
Dies dient eurem Interesse, objektiv unberechtigte Ansprüche rechtskräftig abweisen zu lassen."
Zum Thema unrechtmäßige Mahn-/Inkasso-/Anwaltskosten:
Da es mit dem Mahnbescheid amtlich wird, wagt Talkline es nicht mehr,
die überhöhten und nicht gerechtfertigten Mahnkosten anzusetzen.
Ich kann all diejenigen, die sich mangels Beweisen zur Zahlung entschließen,
sich vorher über die ansetzbaren Kosten kundig zu machen, um Talkline nicht
zusätzlich zu dem durch eine arglistige Täuschung einkassiertes Geld auch noch
Anwalts- / Mahnkosten zu schenken.
Die Unwissenheit / Unsicherheit der Opfer wird auch an dieser Stelle gnadenlos ausgenutzt.
Folgende Übersicht dokumentiert diese Unverschämtheiten (in EUR, Hauptforderung: 100,01 EUR):
| Datum | Anlass | Summe | Talkline Mahn- gebühr + Zinsen ab 4.7.02 Basisz.5% + Konto- füh- rungs- kosten |
In- kasso- kosten + Porto |
Anwalt Geb. 7,5/10 Brago §118 + Anwalt Aus- lagen- pausch. Brago §26 |
Schufa- abfrage Negativ- merk- male + Neben- forde- rungen + Gerichts- gebühr |
| 11.07.02 | 1. Mahnung durch Talkline | 102,51 | 2,50 | |||
| 16.08.02 | 2. Mahnung durch Talkline | 102,51 | 2,50 | |||
| 10.10.02 | intrum justitia | 142,75 | 2,50 +2,18 +3,00 |
34,50 +0,56 |
||
| 14.05.03 | RA Axmann | 189,59 | 2,50 +6,46 +24,00 |
34,50 +0,56 |
18,75 +2,81 |
|
| 22.05.03 | RA Axmann | 190,40 | 2,50 +6,42 + +24,00 |
34,50 +0,56 |
18,75 +2,81 |
0,85 |
| 28.05.03 | RA Axmann | 193,90 | 2,50 +6,42 +27,00 |
34,50 +0,56 |
18,75 +2,81 |
0,85 |
| 10.07.03 | Mahn- bescheid |
189,67 | 2,50 +0,00 +0,00 |
34,50+ 0,00 |
25,00 +3,75 |
1,41 +10,00 +12,50 |
Ich habe den Fall am 21.08.2002 bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Am 21.10.2002 erhielt ich eine Bekanntgabe der Staatsanwaltschaft, das Verfahren werde eingestellt.
Als Begründung wurde genannt, daß vor Installation des Dialers eine Abfrage des Benutzers erfolge.
Daraufhin sah ich mich gezwungen, tiefere technische Recherchen anzustellen.
Das Ergebnis ist der Recherchen habe ich unter Technischer Hintergrund
beschrieben. Offensichtlich hatte die Staatsanwaltschaft eine Internetexplorer-Version benutzt,
die diese weit verbreitete Sicherheitslücke nicht aufweist.
Da aber für Tele Team Work AsP die Sicherheitslücke dazu führt,
daß der Dialer sich völlig unbemerkt ohne jegliche Bestätigung oder gar Kenntnisnahme
durch den Benutzer installiert und die bestehende Verbindung durch eine 0190-Verbindung ersetzt,
sofern kein aktuelles Service-Pack installiert wurde,
habe ich am 04.11.2002 Einspruch gegen die Bekanntgabe eingelegt
und die technischen Erläuterungen dargelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat jedoch erneut abgewiesen mit folgender Begründung:
"Es reiche nicht aus, daß es MÖCHLICH ist, daß sich der Dialer ohne Zustimmung installiert.
Es hätte nachgewiesen werden müssen, daß im KONKRETEN FALL der Dialer automatisch installiert wurde."
Da ich bis dato meinen Rechner, den ich dringend benötige, nicht zur Verfügung gestellt hatte,
fehlte dieser Nachweis.
Nun kann aber nur mit Unterschrift eines Anwalts ein 2. Mal Widerspruch eingelegt werden.
Ich bin natürlich nicht bereit, aufgrund der ungerechtfertigten Rechnung von Talkline
Kosten entstehen zu lassen, die ich mir nicht per Gericht von Talkline wiederholen kann.
Damit bleibt als einzige Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft erneut auf den Fall anzusetzen,
daß jemand anders eine Strafanzeige erstattet und dabei gleich meine Argumentation
incl. benutzter Browserversion aufgreift.
Und wenn sich ein paar Hundert (oder noch mehr) Opfer bei der Polizei melden,
wird hoffentlich das Engagement seitens der Staatsanwaltschaft größer.
Selbst der Gesetzgeber beschäftigt sich ja mittlerweile mit den Dialern,
aber bis ein neues Gesetz durch ist, wird es noch viele Opfer geben,
über die sich folgende Unternehmen freuen dürfen: