Der Anbieter des Telefonanschlusses (in der Regel die Telekom) rechnet mit dem Kunden normalerweise alle Verbindungen ab, die über den Anschluß hergestellt wurde. Auch wenn bei diese Verbindungen Dienste anderer Netzbetreiber, z.B. Talkline, genutzt werden, erfolgt die Rechnungstellung zentral. Der Anbieter des Telefonanschlusses reicht dann die Teilbeträge der anderen Netzbetreiber direkt weiter.
Liegt nun ein strittiger Rechnungsposten vor, wie z.B. eine automatische, ungewollte und unbewußte Einwahl durch einen 0190-Dialer, so muß man dem Rechnungssteller schriftlich widersprechen. Dazu ist normalerweise kein Einschreiben nötig. Der Rechnungssteller (meist Telekom) reicht dann an den Netzbetreiber die Nachricht weiter, daß dieser sich selbst weiter um die Rechnung kümmern muß.
Damit hat sich die Kommunikation mit dem Rechnungssteller im wesentlichen erschöpft, abgesehen von der Klärung der Zahlungsmodalitäten. Meine Erfahrung zeigt, daß die Telekom sich kooperativ zeigt, wenn die seitens der Telekom fälligen Beträge gezahlt werden. Es sollte aber lediglich die um den strittigen Betrag (incl. Mehrwertsteuer!) gekürzte Summe bezahlt werden. Details zur Rechnung folgen weiter unten.
Einen Musteranschreiben findet sich auf folgender Seite:
http://www.dialerundrecht.de/wastun.htm
Nachdem der Netzbetreiber vom Anbieter des Telefonanschlusses kein Geld erhalten hat, fängt er an, Mahnungen zu schicken. Man muß nun auch dem Anbieter schriftlich widersprechen. Die genauen Formulierungen finden sich in den verlinkten Seiten (kein Telekommunikationsvertrag zustande gekommen, weil nicht der Wille des Opfers vorlag, die Verbindung herzustellen und dies automatisch erfolgt ist usw.).
Der Netzbetreiber wird dann sehr hartnäckig versuchen, aus dem Fall Geld zu ziehen, auch mit Inhassounternehmen. Mehr dazu folgt unter "Leidensweg". Die Antwort auf die 2. Mahnung habe ich erst als Einschreiben geschickt und meinen bisherigen Briefe in Kopie als Anhang zugefügt. Damit konnte ich eine Menge Porto sparen.
Der Mieter dieser Nummer (häufig aus Dänemark, z.B. Tele Team Work) macht genauso Gewinn wie Talkline, insofern haben beide starkes Interesse an der Eintreibung des Geldes. Mit dem Mieter der Nummer kommt man allerdings nicht in Kontakt, nur mit dem Netzbetreiber, der natärlich nur einen Teil der Summe weiterreichen und den anderen Teil einstecken möchte.
Auch die genaue Telefonnummer der fraglichen Verbindung würde ich unbedingt schriftlich einfordern. Falls dies nicht oder nur exclusive der letzen 3 Ziffern geschieht, ist es schon ein Pluspunkt:
Jemand hat mal einen Prozeß mit folgender Begründung gewonnen (Formulierung nicht wörtlich): Wenn der Anbieter nicht weiß, wem der das Geld geben soll, braucht er es auch nicht zu fordern; abgesehen von einem kleinen Betrag, der in üblicher Höhe für Call-by-Call-Einwahl ins Internet liegt. Schließlich hatte er ja Aufwand für die Verbindung, für die man auch tatsächlich eine Leistung erhalten hat: eine Internet-Verbindung. Dies sind aber Peanuts im Vergleich zu den 0190-Kosten für eine Leistung, die man nicht erhalten hat, nicht gefordert hat und nicht wollte.
Wichtig:
Wenn man Gründe hat, den strittige Betrag nicht zu bezahlen, betrifft dies NICHT die anderen Posten auf der Rechnung. Also muß man vom Gesamtrechnungsbetrag den strittigen Posten zuzüglich Mehrwertsteuer abziehen. Sonst gibt's Ärger mit dem Anbieter des Telefonanschlusses, und zwar zu Recht: Schließlich hat dieser nichts mit dem Fall zu tun und seine Leistungen ordnungsgemäß erfüllt!
Wer "per Hand" überweist, kann einfach die Differenz abziehen.
Wer eine Einzugsermächtigung gestellt hat, sollte diese strittige Buchung rückgängig machen und dann den Betrag manuell überweisen. Eine telefonische Rücksprache mit der Telekom kann hier nicht schaden, um dort vorzeitig den Sachverhalt zu klären. Man kann vernünftig mit denen reden.
In der Regel wird indirekt über die Telekom abgerechnet. Auf der Rechnung steht der Anbieter der "Leistung" mit Telefonnummer zur Hotline. Dort habe ich angerufen und Datum / Uhrzeit erhalten. Mit einer bei dieser Hotline genannten Nummer kam man zwar über eine Bandansage an den Namen des Betreibers der 0190-Nummer, allerdings ist es schwierig, als Deutscher die Schreibweise herauszubekommen. Meine persönliche Meinung: Dies ist eine gezielte Taktik des Netzbetreibers, um den Opfern die Recherchen so schwer wie möglich zu machen!
An diesen Diensten verdient der Netzbetreiber zwar auch etwas, aber das muß es einem wert sein, die Masche der 0190-Anbieter einzudämmen. Schließlich verdient der Netzbetreiber an den Dialern ganz ordentlich und spielt sogar unter Einsatz von Rechtsabteilung, Inkassounternehmen und Gerichten den Geldeintreiber!
Hier kann ich nur hoffen, daß möglichst viele Opfer auch bei kleineren Beträgen nicht bezahlen, sofern wirklich eine Täuschung über die Installation und Einwahl vorliegt (d.h. keine Bestätigung durch den Benutzer erfolgt ist).
Die Beweissicherung ist erst mal das wichtigste, denn die volle Beweislast (!) liegt beim Opfer. der Netzbetreiber argumentiert zwar lediglich, daß eine Verbindung zustande gekommen sei. Dies wird aber nicht angezweifelt. Vielmehr ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen, der für eine Berechnung der "Leistung" nötig gewesen wäre. Der Grund liegt darin, daß das Opfer diese Verbindung niemals hat herstellen wollen und dies aus technischer Sicht auch nicht verhindern konnte, da es nicht einmal zur Installation des Dialers und zur Aktivierung der Verbindung gefragt wurde, geschweige denn überhaupt informiert war.
Allein dies gilt es zu beweisen!
Wenn es technisch die Möglichkeit gibt, sollte man ein Abbild der Festplatte erstellen. Dies ist aber technisch nur in den seltensten Fällen möglich. Am wichtigsten sind folgende Punkte:
Den installierten Dialer findet man häufig unter C:\Temp. Ein wichtiger Hinweis ist das Datum und die Uhrzeit der Einwahl. Wie man diese Information erhält, steht im Abschnitt "Betreiber der Nummer herausfinden".
Die aktuell installierte IE-Version findet man unter IE im Menu "Hilfe -> Info -> Version".
Man darf keine Internet-Explorer-Updates installieren, weil sonst der Beweis nicht mehr erbracht werden kann, daß zum Zeitpunkt des Vorfalls eine anfällige Version installiert war. Dies stellt ein Sicherheitsproblem dar.
Wurde dennoch eine neue Version des IE installiert muß man auf Spurensuche nach der alten Version gehen.
Versionsinfos von alten Versionen findet man in der Registry (Programm "regedit" ausführen) unter
"[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\IE Setup\Setup]", jedoch ohne Installationsdatum.
Ich empfehle einen Screenshot des Eintrags sowie das Exportieren des Registry-Eintrags in eine .reg-Datei
("Registrierungsdatei exportieren").
Wann die aktuelle Version installiert wurde, läßt sich anhand von Verzeichnis-/Dateiddatum
im Programmverzeichnis des IE mit Hilfe von Screenshots dokumentieren.
Außerdem findet man Spuren der vorherigen Installation unter "C:\Programme\Internet Explorer\Backup Data".
Wenn jemand Infos hat, wie man an die Inhalte der Datei IE5BAK.DAT gelangt, wäre ich für Hinweis dankbar.
Ich hoffe, daß abgesehen von den alten Dateien dort auch das Dateidatum abgelegt wurde.
Auf gar keinen Fall den Cache des Internet Explorers löschen, denn sonst sind alle Beweise weg.
Gesichert werden sollte der komplette IE-Cache (auch index.dat) und die komplette IE-History.
Der IE-Cache befindet sich üblicherweise im Pfad der Anwendungsdaten eines Benutzers.
Dies variiert in den verschiedenen Windows-Versionen.
Man sollte auf jeden Fall versteckte Dateien vom Explorer anzeigen lassen.
Bei der NT-/2000-Schiene liegt der Cache unter
"C:\Dokumente und Einstellungen\username. rechnername\Anwendungsdaten\Microsoft\Internet Explorer\UserData\index.dat"
oder
"C:\Dokumente und Einstellungen\username.rechnername\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\Content.IE5\index.dat".
Bei der 98er-Schiene findet man alles im Windows-Verzeichnis.
In der index.dat stehen die Original-URLs mit Dateinamen und HTTP-Header im Cache-Unterverzeichnis und einem Index
des Unterverzeichnisses. Anhand von Dateinamen und Datum kann man das jeweilige Verzeichnis leicht erraten.
Die Dateien wurden nicht-chronologisch kreuz und quer in die Unterverzeichnisse verteilt.
Evtl. ist auch Datum und Uhrzeit binär eincodiert.
Bei der Sicherung des Caches muß unbedingt darauf geachtet werden, daß Datum und Uhrzeit aller Dateien und Verzeichnisse erhalten bleiben!
Anhand des IE-Cache läßt sich auch das Surfverhalten zum Zeitpunkt der Einwahl nachvollziehen.
Damit werden alle HTML-Seiten aus dem Cache wieder sichtbar, die damals angezeigt wurden.
Jedoch muß dies unter großer Vorsicht geschehen, wenn man nicht erneut einwählen möchte und
seinen Explorer nicht zerschießen möchte.
Dazu habe ich das aktuelle Cache-Verzeichnis umbenannt und statt dessen das komplett gesicherte alte
Cache-Verzeichnis hinkopiert. Hier muß man sehr aufpassen, da IE das Verzeichnis lockt. Es waren einige Neustarts des Rechners nötig.
Dann muß das Modem abgestöpselt werden, um eine Einwahl zu verhindern.
Ggf. muß die Browseroption für Caching umgestellt werden, so daß der IE die Seiten IMMER aus dem Cache holt.
Dann empfehle ich einen URL-Einstiegspunkt einige Minuten vor der strittigen Uhrzeit (die habe ich von Talkline erfragt)
und eine Menge Screenshots, wenn alle relevanten Fenster gefunden wurden.
Hat man noch eine anfällige Browserversion installiert (siehe Technischer Hintergrund),
installiert sich sogar der Dialer erneut vollautomatisch. Damit läßt sich beweisen, daß kein Vertrag mit
dem Netzbetreiber zustandegekommen ist, weil die Zustimmung des Users fehlte.
Die History findet man in einem ähnlichen Pfad wie z.B. "C:\Dokumente und Einstellungen\username. rechnername\Lokale Einstellungen\Verlauf\History.IE5\index.dat" und in allen Unterverzeichnissen. Diese Dateien enthalten auch die Original-URLs sowie Datum und Uhrzeit.
Beim Cache des Internet Explorers gibt es eine index.dat, die bei Ansicht mit Notepad, einem Hexviewer o.ä. die URLs in plain text zeigt. Dort stehen auch die Dateinamen und Uhrzeit drin, jedoch das Unterverzeichnis nur codiert. Die Dateien findet man aber anhand von Datum und Uhrzeit.
Wenn der Cache verloren gegangen ist, gibt es keine Beweismittel, und die Beweislast liegt leider beim Opfer. Dann hat man wohl schon verloren, denke ich. Bei großen Summen würde ich mir aber noch professionellen Rat bei spezialisierten Anwälten einholen.
Bisher habe ich jedem Schreiben der Talkline widersprochen. Ich habe nur einmal meinen Einspruch mit diversen Kopien als Einschreiben geschickt. Da sich die Talklinebriefe inhaltlich wiederholen, sah ich keine Veranlassung, weitere Einschreiben zu schicken. Mein Tipp: Kosten sparen und sonntags kostenlos mit Telekom-XXL Faxe als Antwort schicken. Sonst übersteigen die Portokosten irgendwann die Forderung.
Nach mehreren Mahnungen hat Talkline ein Inkassounternehmen namens "Intrum Justitia" eingeschaltet. (Kleiner Scherz am Rande: Witzigerweise setzt es auf das Gewissen, seine Rechnungen zahlen zu müssen. Außerdem klingt der Name wie "Justiz-Irrtum". ;) ) Dem Inkassounternehmen habe ich auch einfach geantwortet, daß ich ohne gerichtliche Auseinandersetzung nicht bereit bin, zu bezahlen. Damit war das Thema "Inkasso" abgehakt, weil es wohl gleich an Talkline zurück gereicht wurde.
Dann hat Talkline angefangen, mit Hilfe der Rechtsabteilung beweisen zu wollen, daß tatsächlich eine Verbindung hergestellt wurde. Dazu wurden sogar Kopien von Zertifikaten des Softwareprodukts mitgeschickt.
"Thema verfehlt" würde ich sagen: Ich habe niemals das Zustandekommen einer Verbindung angezweifelt, sondern den Vertrag angefechtet, der dabei geschlossen würde.
Mittlerweile kam ein neues Schreiben von einer Anwaltskanzlei "Axmann". Im zu diesem Thema sehr aktiven Forum von www.teltarif.de konnte ich schnell herausfinden, daß es sich um einen Massenbrief handelt, der erneut nur zur Abschreckung dient. Da ich zuvor schon mitgeteilt hatte, daß ich ohne Gericht niemals zahlen würde, sind die weiteren Zahlungsaufrufe ungerechtfertigt und verursachen daher nur Kosten auf Seiten von Talkline. Zudem sind die Gebühren der Inkassoversuche von Talkline höher als das Gesetz erlaubt, wie einige sachkundige Forenteilnehmer bemerkten.
Bisher habe ich alle Schritte ohne Anwalt erledigt, werde aber sofort einen aufsuchen, wenn Talkline offiziell versucht, über das Gericht zu gehen. Denn erst dann kann man sich das Geld von Talkline zurück holen. Diesen Schritt wird Talkline aber wohl kaum wagen, da die zivilrechtlichen Urteile mittlerweile alle zugunsten der Opfer ausfallen.
Wenn große Schäden vorliegen (bei mir geht es lediglich um 100 EUR), kann es aber ggf. sinnvoll sein, sich vorzeitig Rat bei einem Anwalt einzuhollen.